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Leistung messen und beurteilen

I. Schriftliche Leistungsnachweise

I.1. Anzahl von Probearbeiten pro Tag/pro Woche

In der Grundschule darf an einem Tag nur eine Probearbeit, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden.

 

I.2. Aufbau der Probearbeit (nur für 3. und 4. Klassen)

Die Probearbeit sollte zu 2/3 aus Aufgaben der Reproduktion und Reorganisation und zu 1/3 aus Aufgaben des Transfers und des problemlösenden Denkens bestehen.

  • Reproduktion: Eins-zu-eins-Wiedergabe des Gelernten
  • Reorganisation: Wiedergabe des Gelernten in veränderter Form
  • Transfer: Übertragung des Gelernten auf ähnliche Sachverhalte
  • Problemlösendes Denken: Kreative Problemlösung mithilfe des Gelernten
  • Grundwissen kann in den Proben abgeprüft werden, auch wenn dessen explizite unterrichtliche Behandlung bereits länger zurückliegt.

 

I.3. Bewertungsrichtlinie (Vorschlag von Dillingen)

Note 1:                100 % – 93 %*                                           * Abweichungen sind möglich!

Note 2:                92 % – 80 %*

Note 3:                79 % – 65 %*

Note 4:                64 % – 46 %*

Note 5:                45 % – 23 %*

Note 6:                22 % – 0 %*

Die erreichbaren Punkte werden bei jeder Aufgabe angegeben.

Die Note, die in einer schriftlichen Arbeit erreicht wird, zählt im Vergleich zu praktischen und mündlichen Noten doppelt.

 

I.4. Nachschreiben von Proben

Das Nachschreiben von Proben ist vor allem dann vorgesehen, wenn nicht genügend Noten vorhanden sind. Die Entscheidung, ob eine Probe nachgeschrieben wird oder nicht, liegt im Ermessen der Lehrkraft.

(VSO § 43/2: „Kann der Leistungsstand eines Schülers wegen nicht zu vertretender Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt werden, so kann die Lehrkraft das Nachholen von Probearbeiten anordnen.“)

 

I.5. Zeitpunkte von Probearbeiten

Probearbeiten müssen nicht immer am Ende einer Unterrichtssequenz/Lerneinheit durchgeführt werden.

 

I.6. Mindestanzahl an schriftlichen Bewertungen

Klasse 2:

Fach/Fachbereich 2. Klasse
HSU 3
Mathe 4
Deutsch / Texte verfassen (Schreiben) 1
Deutsch / Lesen und Medien 2
Deutsch/ Richtig schreiben 2
Deutsch / Sprache untersuchen und reflektieren 2

 

Klasse 3 und 4:

Fach/Fachbereich 3. Klasse 4. Klasse
HSU 5 5
Mathe 5 5
Deutsch / Texte verfassen
(Schreiben)
2 2
Deutsch / Lesen und Medien 4 4
Deutsch / Richtig schreiben

(Rechtschreibproben UND Diktate)

4 4
Deutsch / Sprache untersuchen und reflektieren 4 4

 

I.7 Ersatz von Probearbeiten durch alternative schriftliche Leistungsnachweise

Andere schriftliche Leistungsnachweise werden in einigen Bereichen eine schriftliche Probearbeit ersetzen.

Beispiele: Portfolio, Lesekiste, in der Schule erstellte Referate usw.

Die Note zählt genauso wie eine Probennote doppelt.

 

I.8. Besondere Vorgaben für Jahrgangsstufe 4

In der 4. Jahrgangsstufe werden bis zum Übertrittszeugnis in Mathe, Deutsch und HSU insgesamt ca. 22 Probearbeiten geschrieben.

Probearbeiten in Deutsch, Mathematik und HSU müssen spätestens eine Woche vorher angekündigt werden.

Probenfreie Unterrichtswochen der 4. Klassen:

  1. Woche: 06.11. bis 10.11.2023
  2. Woche: 08.01. bis 12.01.2024
  3. Woche: 19.02. bis 23.02.2024
  4. Woche: 08.04. bis 12.04.2024

 

II. Genauere Regelungen zu den Diktaten

… erhalten Sie auf Nachfrage bei den Klassenlehrkräften.

 

III. Mündliche Leistungsnachweise

Mündliche Noten zählen einfach.

Beispiele:

  • Gedichtvortrag, Lesevortrag, Präsentation von Gruppenarbeiten usw.

 

Als mündliche Noten zählen auch Kurzproben.

Sie werden nicht angekündigt, dürfen aber in der Jahrgangsstufe 4 nicht in den probefreien Unterrichtswochen stattfinden.

Beispiel für eine Kurzprobe:

  • Schriftliches Abfragen des Einmaleins.

 

IV. Praktische Leistungsnachweise

Neben schriftlichen und mündlichen Noten werden auch praktische Noten erteilt. Sie zählen einfach.

Beispiele:

  • HSU: Heftführung,  Durchführung von Experimenten nach Anleitung.
  • Mathematik: Das ordentliche Zeichnen mit Geodreieck und Zirkel, das Bauen von Körpern, das Zeichnen von symmetrischen Figuren, etc.

Welche mündlichen und praktischen Leistungsnachweise bewertet werden, liegt im Ermessen der Lehrkraft.