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Schulanmeldung 2025/2026

Alles zur Einschulung und Anmeldung:

Anmeldung an der GS II Lauf:

Der erste Vorschulelternabend für die Vorschuleltern findet am Mittwoch, den 29.01.2025 in der Aula der GS II Lauf von 19 –  21 Uhr statt.

Die Schulanmeldung erfolgt am Mittwoch, den 12.03.25 ab 13.30 Uhr persönlich in unserer Schule.

Wenn ihr Kind zum Schuljahr 2025/2026 in der Bertleinschule eingeschult wird , dann kommen Sie bitte am Mittwoch, den 12.03.25 mit Ihrem Kind zu uns in die Schule. Die Einschreibung erfolgt in zwei Gruppen: (1. Gruppe um 13.30 Uhr und 2. Gruppe um 14.15 Uhr). Die Terminvergabe erfolgt über Ihren Kindergarten.

Anmeldung zur gebundenen Ganztagesklasse:

Sie können Ihr Kind zu unserer gebundenen Ganztagesklasse anmelden. Anmeldeschluss ist der 21. 03. 2025.

Das Anmeldeformular bekommen Sie an der Schuleinschreibung oder Sie können es sich hier herunterladen und in ausgedruckter Form schon vorab bei uns in den Briefkasten vor der Schule werfen:

–> Verbindliche Anmeldung Ganztag 25/26

Anmeldung zum offenen Ganztag (in Planung):

Sie können Ihr Kind zum offenen Ganztag an unserer Schule anmelden. Das Anmeldeformular bekommen Sie an der Schuleinschreibung.

Infos und Zeiten zu den verfügbaren Ganztages- und Nachmittagsangeboten:

Infos zu den Ganztagsangeboten und weiteren Betreuungsangeboten am Nachmittag erhalten Sie hier:

–> Infos und Kontakt zu den Ganztagsangeboten und Betreuungsangeboten

Welche Kinder sind schulpflichtig?

Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Sie haben durch diese Regelung aber keinen Nachteil. Der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier besonders berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung.

 

Was ist ein Einschulungskorridor?

Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im Einschulungskorridor. Der Beginn der Schulpflicht kann für diese Kinder um ein Jahr nach hinten verschoben werden.

Kinder im Einschulungskorridor durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Grundschule ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.

Durch die Einschätzung der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten wichtige Informationen zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule. Die bereits vorhandenen Einschätzungen durch die Kindertageseinrichtung und die Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamts werden so aus schulischer Sicht vervollständigt.

Erziehungsberechtigte müssen die Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, der Grundschule bis zum 10. April schriftlich mitteilen.

–> Korridor_schriftliche Mitteilung

Auf der Informationswebseite zum Schulanmeldung des Bayern.Portals erhalten Sie Informationen zu Fristen, Korridor und Rückstellungen:

–> Einschulung und Schulwegsicherheit | Grundschule | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus